Schüler-BAföG
Nicht-rückzahlungspflichtige Finanzhilfe
Das Schüler-BAföG dient wie die anderen Förderungsmöglichkeiten der finanziellen Unterstützung des Auszubildenden, damit dieser nicht vor einer qualitativ hochwertigen Ausbildung zurückschrecken muss, nur weil diese mit einem Schulgeld verbunden ist.
In Kürze:
Welche Ausbildungen und Ausbildungsträger sind förderungsfähig?
- weiterführende allgemeinbildende Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
- Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
- Höheren Fachschulen und Akademien
- Hochschulen
Wer wird gefördert?
Der Anspruch auf BAföG geht mit der deutschen Staatsangehörigkeit oder einen aufenthaltsrechtlichen Status einher. Des weiteren muss eine Eignung für die gewählte Ausbildung vorliegen und es darf die Altersgrenze nicht überschritten werden (Ausbildung muss vor der Vollendung des 30. Lebensjahres angetreten werden .
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Einen Überblick über das zu erwartende Schüler-BAföG (dies ist als unverbindliche Information zu sehen, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung) bietet der im Internet abrufbare BAföG-Rechner.
Vorteil: Keine Rückzahlung!
Im Gegensatz zum Studenten-BAföG, wird keine Rückzahlung des Förderbetrages erwartet.
Welche Ausbildungen der Berufsschule für Tourismus können über das Schüler-BAföG gefördert werden?
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